Der Pauschalbetrag für die Pflege und Erziehung ist entsprechend des Anstiegs der
Verbraucherpreise fortzuschreiben und auf 275,– € anzuheben.
Die Kosten für den Sachaufwand werden wie oben ausgeführt auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 12,9 % gegenüber 2018 berechnet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Rundung auf volle Euro-Beträge ergeben sich im Sinne einer solchen stufenweisen Fortschreibung der Pauschalbeträge für 2023 folgende
Beträge:
Alter des Pflegekindes (von … bis unter … Jahren | Empfohlener Pauschalbetrag für den Sachaufwand 2023 (€) | Kosten für die Pflege und Erziehung 2023 (€) |
0-6 | 639 | 275 |
6-12 | 783 | 275 |
12-18 | 919 | 275 |
In den Kosten für den Sachaufwand sind folgende Posten enthalten:
- Nahrungsmittel, Getränke,
- Bekleidung und Schuhe,
- Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung,
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände,
- Gesundheitspflege,
- Verkehr,
- Post und Telekommunikation,
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur, einschließlich Spiele, Spielzeug, Hobbywaren
sowie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Schreibwaren, - Bildungswesen,
- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, darunter Verpflegungsdienstleistungen,
- andere Waren und Dienstleistungen.
Nicht enthalten sind alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwendungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge.
Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung
Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson.
Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, die versicherungspflichtige Vollzeitpflege-bzw. Bereitschaftspflegepersonen nach Mitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu leisten haben, ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt derzeit jährlich 182,53 €.
Der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Der Deutsche Verein spricht sich daher dafür aus, den Erstattungsbetrag von monatlich 42,53 € wie in den Vorjahren fortzuschreiben.
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