Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Der Pauschalbetrag für die Pflege und Erziehung ist entsprechend des Anstiegs der
Verbraucherpreise fortzuschreiben und auf 275,– € anzuheben.


Die Kosten für den Sachaufwand werden wie oben ausgeführt auf der Grundlage der aktuellen Sonderauswertung sowie unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Verbraucherpreise um 12,9 % gegenüber 2018 berechnet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Rundung auf volle Euro-Beträge ergeben sich im Sinne einer solchen stufenweisen Fortschreibung der Pauschalbeträge für 2023 folgende
Beträge:

Alter des Pflegekindes
(von … bis
unter … Jahren
Empfohlener Pauschalbetrag
für den Sachaufwand
2023 (€)
Kosten für die Pflege und
Erziehung 2023 (€)
0-6639275
6-12783275
12-18919275

In den Kosten für den Sachaufwand sind folgende Posten enthalten:

  1. Nahrungsmittel, Getränke,
  2. Bekleidung und Schuhe,
  3. Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung,
  4. Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände,
  5. Gesundheitspflege,
  6. Verkehr,
  7. Post und Telekommunikation,
  8. Freizeit, Unterhaltung und Kultur, einschließlich Spiele, Spielzeug, Hobbywaren
    sowie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Schreibwaren,
  9. Bildungswesen,
  10. Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen, darunter Verpflegungsdienstleistungen,
  11. andere Waren und Dienstleistungen.

Nicht enthalten sind alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwendungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge.

Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung

Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sind ebenso zu erstatten wie zur Hälfte die nachgewiesenen Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson.

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, die versicherungspflichtige Vollzeitpflege-bzw. Bereitschaftspflegepersonen nach Mitteilung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu leisten haben, ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt derzeit jährlich 182,53 €.

Der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Der Deutsche Verein spricht sich daher dafür aus, den Erstattungsbetrag von monatlich 42,53 € wie in den Vorjahren fortzuschreiben.

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