Die Kampagne „Widerspruch wagen!“ des Bundesnetzwerks Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe ist eine wichtige Initiative, die sich gegen die nicht rechtskonforme Praxis einiger Jugendämter richtet. Diese Ämter neigen dazu, Leistungen mit einer Befristung zu bewilligen, obwohl der Bedarf an Unterstützung weiterhin besteht. Dies führt dazu, dass Hilfen automatisch enden und die Kostenübernahme eingestellt wird, was die betroffenen Familien und Kinder in schwierige Situationen bringen kann. Die Kampagne bietet detaillierte Informationen und eine Anleitung, wie man gegen solche rechtswidrigen Befristungen vorgehen kann. Es ist ein Beispiel dafür, wie Ombudsstellen als Vermittler zwischen Bürgern und Behörden fungieren können, um sicherzustellen, dass die Rechte der Einzelnen gewahrt bleiben und die Verwaltungspraxis im Einklang mit dem geltenden Recht steht. Für weitere Informationen und Unterstützung können Interessierte die Webseite des Bundesnetzwerks besuchen.
Was tun, wenn ein Widerspruch nicht möglich ist?
In Sachsen-Anhalt und Niedersachsen kann man keinen Widerspruch gegen offizielle Bescheide des Jugendamtes einlegen. Stattdessen stellt man einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Dieser Antrag ist vergleichbar mit einem Widerspruch. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Ombudsstelle.
Weiterführende Informationen: https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/article/6876.widerspruch-wagen.html
Hier finden Sie ein Beispiel für einen Muster-Widerspruch, den Sie nutzen können.